Kannibalismus ist Kunst!

Heute hatte ich beim Lesen der Nachrichten einen recht heftigen Anfall von: Geht’s noch? Verbunden mit einer ziemlich großen Portion Ekel. Denn da steht doch allen Ernstes, das BGH habe zur Wahrung der „Künstlerischen Freiheit“ beschlossen oder eher angeordnet, dass ein Kannibalen-Film gezeigt werden dürfte. Oder müsste. Halt wegen der auf jedem Fall zu gewährleistenden Wahrung und so weiter. Und weil das im Öffentlichen Interesse sei.
Dazu ein aufrechtes Igitt!
Und nur mal so nebenbei. Ich hätte den Rest meines Lebens sehr gut ohne das Wissen von der Existenz dokumentarisch angelegter Kannibalen-Filme verbringen können. Denn davon hatte ich bis heute erfreulicherweise keine Ahnung. Nun weiß ich es. Wie schön. Vermutlich werde ich noch recht lange Freude an diesem speziellen Wissen haben. Also dass Kannibalismus, auf die Leinwand verbracht, künstlerisch wertvoll ist. Vor allem, wenn solch künstlerisch-freiheitlichem Rumgekaue auf Armen, Beinen und Schlimmeren eine wahre Geschichte zugrunde liegt. Weshalb wir uns dann nicht nur künstlerisch sondern ganz real ekeln dürfen.
Da kommt man schon ins Grübeln, ob den bedauernswerten Kino-Besuchern wenigstens Kotz-Kübel zur Verfügung gestellt werden. Wo sie dann künstlerisch wertvoll … äh… ja. Andererseits muss ja keiner hingehen.
Was sofort eine andere Frage aufwirft.
Wieso haben die eigentlich geklagt? Ich meine, klagen bis zum BGH tut ja doch nur, wer sich davon so richtig was verspricht. Demzufolge müssten die Macher/Besitzer des wertvollen Semi-Doku-Films „Rothenburg“ sich also einen guten Gewinn versprochen haben.
Ach?
Und woher kommt diese Gewissheit?
Haben die eine Umfrage gemacht? Gibt es hunderttausende Vorbestellungen? Oder rechnen die einfach nur mit der ganz normalen Gaffer-Mentalität der Masse? Die – so das Kalkül – sicher noch eine geldwerte Steigerung erfährt, wenn man sozusagen live dabei sein kann wenn …. Pfuiteufel!
Ehrlich Leute.
Was zu viel ist ist zu viel.

NoXxLynXx - 27. Mai, 19:19